Nutzungsbedingungen für nicht gewerbliche öffentliche Vorführungen
BESCHREIBUNG DES NUTZUNGSRECHTS für staatliche und konfessionelle MEDIENZENTREN, - BILDSTELLEN
Der/die Filme ist/sind mit einem nicht gewerblichen öffentlichen Vorführrecht und einem nicht gewerblichen Verleihrecht ausgestattet (V+Ö-Recht). ⇒ Ein Nutzungsrecht für kommerzielle Vorführungen ist nicht gestattet. ⇐ Medienzentren, Bildstellen, Bibliotheken, Religionspädagogische Medienstellen können den /die Film/e mit o.g. Rechten nutzen. Eine Verwendung kann damit z.B. in Bildungs-, Kultur- und Informationsveranstaltungen erfolgen. Die DVD darf an Dritte entliehen werden. Die V+Ö-Rechte werden auf Ihrer Rechnung vermerkt.
ZEITLICHE GÜLTIGKEIT DES NUTZUNGSRECHTS
Das Nutzungsrecht ist an die Lebensdauer des Datenträgers gebunden. Das bedeutet, dass das o.g. Nutzungsrecht so lange gültig ist, wie das Medium abspielbar ist (Printlife). Das Nutzungsrecht gilt nur für das gekaufte Medium DVD.
ÖRTLICHE GÜLTIGKEIT DES NUTZUNGSRECHTS
Die o.g. Rechte gelten für den deutschsprachigen Raum.
WEITERE NUTZUNGSBEDINGUNGEN
Eine Vorführung von einer Datenträgerkopie, einer Festplatte oder von einem anderen Speichermedium ist nicht gestattet. Ebenfalls ist eine Vorführung über das Internet oder über eine Funk- oder Sendeanstalt nicht erlaubt.