Nutzungsbedingungen für Ö-Rechte

Nutzungsbedingungen für nicht gewerbliche öffentliche Vorführungen

BESCHREIBUNG DES NUTZUNGSRECHTS für SCHULEN / LEHRKRÄFTE

Mit dem Kauf eines Films "für Schulen" erwerben Sie das Recht zur "nicht gewerblichen öffentlichen Vorführung" (Ö-Rechte), z.B. im Rahmen Ihrer Bildungs- und Kulturarbeit (als Lehrmaterial im Schulunterricht aber auch für Filmabende in Vereinen, Kulturstätten, Jugendzentren, etc.). Das Vorführrecht berechtigt NICHT zum Verleih. Als Verleihvorgang werden auch Vorführungen an verschiedenen Einrichtungen gewertet. Die Ö-Rechte werden auf Ihrer Rechnung vermerkt.

ZEITLICHE GÜLTIGKEIT DES NUTZUNGSRECHTS                                            

Das Nutzungsrecht ist an die Lebensdauer des Datenträgers gebunden. Das bedeutet, dass das o.g. Nutzungsrecht so lange gültig ist, wie das Medium abspielbar ist (Printlife). Das Nutzungsrecht gilt nur für das gekaufte Medium DVD.

ÖRTLICHE GÜLTIGKEIT DES NUTZUNGSRECHTS

Die o.g. Rechte gelten für den deutschsprachigen Raum.

WEITERE NUTZUNGSBEDINGUNGEN

Eine Vorführung von einer Datenträgerkopie, einer Festplatte oder von einem anderen Speichermedium ist nicht gestattet. Ebenfalls ist eine Vorführung über das Internet oder über eine Funk- oder Sendeanstalt nicht erlaubt.

Nutzungsbedingungen für Ö-Rechte

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