Allgemeine Geschäftsbedingungen (gültig ab 1.1.2001, aktualisiert 1.7.2016)

Für all unsere Leistungen und Lieferungen gelten nachstehende Bedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten uns gegenüber nicht, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben.

  • I. Angebot, Vertragsabschluss 1. Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen sowie Angaben über des Bestellers Leistung, Lieferumfang, Betriebskosten usw. sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. 2. An Kostenvoranschlägen, Exposee, Storyboard, Treatment, Drehbuch und anderen Unterlagen behalten wir uns Urheber - und Leistungsschutzrecht vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen zurückzugeben. Wir sind verpflichtet, vom Auftraggeber (im nachfolgenden Besteller genannt) als vertraulich bezeichnete Unterlagen nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.
  • II. Umfang der Leistung und Lieferung 1. Für den Umfang der Leistung und Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend, im Falle eines Angebotes unsererseits mit zeitlicher Bindung (6 Wochen) und fristgemäßer Annahme des Anbebotes, sofern keine rechtzeitige Auftragsbestätigung vorliegt. 2. Mündliche Nebenabreden und Änderungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. 3. Für die Produktion des Masterbandes wird ein Fertigstellungstermin vereinbart. Als Fristgemäß gilt der Termin der Vorführung vor dem Besteller. 4. Die Fertigungs- und Lieferfristen im Kopierwerk gelten extra.
  • III. Preise 1. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. 2. Preisänderungen sind zulässig, wenn auf Wunsch des Bestellers Zusatzarbeiten entstehen. 3. Sind in den Preisen Frachtkosten sowie andere Kosten oder Gebühren enthalten und erhöhen sich diese nach Vertragsabschluss oder fallen diese zusätzlich nach Vertragsabschluss an, sind wir berechtigt, die Mehrbelastung dem Kunden zu berechnen. 4. Offensichtliche Schreib- und Rechenfehler können nachträglich korrigiert werden. 5. Nehmen wir auf Wunsch des Bestellers eine Umarbeitung nach der Abnahme vor, sind wir berechtigt, die damit verbundenen Kosten an den Besteller zu berechnen, mindestens kann eine Bearbeitungsgebühr erhoben werden in Höhe bis 50% des Kaufpreises des ursprünglich vereinbarten Liefergegenstandes.
  • IV. Zahlungen 1. Unsere Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart, zahlbar, in der Regel, innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug. 2. Unabhängig davon werden sämtliche Forderungen sofort fällig, sobald der Kunde mit der Erfüllung anderer Verbindlichkeiten uns gegenüber in Verzug gerät, seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen das Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird. Oder Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers erheblich zu mindern geeignet sind. Wir sind dann berechtigt, weitere Lieferungen zu verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt oder eine Sicherheit für sie gewährleistet wird. 3. Mängelrügen des Bestellers beeinflussen weder Zahlungspflicht noch Fälligkeit. Er verzichtet darauf, irgendein Zurückhaltungsrecht geltend zu machen. 4. Die Zurückzahlung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger von uns bestrittener Gegenansprüche des Bestellers sind nicht statthaft 5. Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen. Wir sind berechtigt, alle damit zusammenhängenden Inkasso- und Diskontspesen dem Besteller zu berechnen. 6. Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, beanspruchen wir Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Diskontsatz der Bundesbank, ab Fälligkeit der Forderung sowie Ersatz des sonstigen Verzugsschadens.
  • V.Lieferzeit 1. Die Lieferzeit beginnt nicht vor der Beibringung vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigunggen, Freigaben sowie vor Eingang einer etwa vereinbarten Abschlagzahlung. 2. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. 3. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik oder Aussperrung. Dies gilt auch, wenn die Umstände beim Unterlieferanten eintreten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. 4. Wenn dem Besteller wegen einer Verzögerung, die infolge unseres eigenen Verschuldens entstanden ist, Schaden erwächst, so ist er, unter Ausschluss weiterer Ansprüche berechtigt, eine Verzugsentschädigung zu fordern. Sie beträgt für jede volle Woche der Verspätung 1/2 %, im ganzen höchstens 5% vom Wert desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der infolge nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß genutzt werden kann. Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert, so werden ihm, die durch die Lagerung entstandenen Kosten bei Lagerung im Werk berechnet. Unberührt bleibt die Verpflichtung zur fristgemäßen Zahlung des Kaufpreises. Wir sind jedoch berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Verlauf einer angemessenen Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Besteller mit angemessener Frist zu beliefern. 6. Die Einhaltung der Lieferzeit setzt die Erfüllung der Vertragspflicht voraus. 7. Teillieferungen sind zulässig und gelten als selbstständiges Geschäft.
  • VI. Gefahrenübernahme und Abnahme 1. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung des Liefergegenstandes auf den Besteller über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Auf schriftliches Verlangen des Bestellers wird auf seine Kosten die Sendung gegen Diebstahl, Bruch, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert. 2. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tag der Versandbereitschaft auf den Besteller über, jedoch sind wir verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Bestellers die Versicherung zu bewirken, die dieser verlangt.
  • VII. Eigentumsvorbehalte 1. Der Liefergegenstand bleibt bis zur Begleichung der Rechnung unser Eigentum. 2. Bei Zugriff von Dritten, insbesondere bei Pfändung oder Beschlagnahme des Liefergegenstandes hat der Besteller uns sofort schriftliche Mitteilung zu machen und den Dritten unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalte durch uns hinzuweisen. Der Besteller trägt alle Kosten die zur Aufhebung des Zugriffs und der Wiederbeschaffung des Liefergegenstandes aufgewendet werden müssen. 3. Der Besteller hat die Pflicht, den Kaufgegenstand während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes in ordnungsgemäßem Zustand zu halten. 4. Urheberrechte verbleiben grundsätzlich bei uns.
  • VIII. Haftung und Mängel, Widerrufsbelehrung 1. Das Recht des Bestellers, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen: Es verjährt in allen Fällen vom Zeitpunkt der rechtzeitigen Reklamation an in vierzehn Tagen. 2. Das Widerrufsrecht für Online bestellte DVDs (Internetbestellungen) besteht nicht bei DVDs aus unserer Edition, wenn die Verpackung nach der Zustellung geöffnet wurde bzw. Gebrauchsspuren feststellbar sind. 3. Ein Widerrufsrecht für aus Online-Bestellungen erworbene Filme (kaufen und download) wird nur anerkannt, wenn Sie eindeutige Beweise für Fehlfunktionen (z.B. per Fotobeweis) vorlegen können.
  • IX. Sonstiges 1. Der Besteller kann vom Auftrag zurücktreten, wenn uns die gesamte Leistung vor Abnahme endgültig unmöglich wird. Dasselbe gilt bei Unvermögen von uns. 2. Liegt Leistungsverzug im Sinne von Abschnitt V. vor und gewährt der Besteller dem in Verzug befindlichen Lieferer eine angemessene Nachfrist mit der ausdrücklichen Erklärung, dass er nach Ablauf dieser Frist die Annahme oder Leistung ablehne und wird die Nachfrist nicht eingehalten, so ist der Besteller zum Rücktritt berechtigt 3. Tritt die Unmöglichkeit während des Annahmeverzuges oder durch Verschulden des Bestellers ein, so bleibt dieser zur Gegenleistung verpflichtet 4. Ausgeschlossen sind alle anderen weitergehenden Ansprüche des Bestellers, insbesondere auf Wandlung, Kündigung oder Minderung sowie auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind. Dieser Haftungsausschluß gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Inhabers. Er gilt auch nicht bei Fehlen von Eigenschaften, die ausschließlich zugesichert sind, wenn die Sicherung gerade bezweckt hat, den Besteller gegen Schäden, die nicht am Liefergegenstand entstanden sind, abzusichern. 5. Sofern nichts anderes vereinbart, erhält der Besteller bis 2 kostenfreie Belegexemplare 6. Masterbänder verbleiben bei uns. 7. Mit der Übergabe des Filmes erlangt der Besteller das Nutzungsrecht, für die in der von uns produzierten Form. Eingriffe oder Veränderungen jedweder Art und Weise (dazu gehören auch Übersetzungen) stellen eine Verletzung des Leistungsschutzrechtes dar und werden gerichtlich verfolgt.
  • X. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht 1. Erfüllungsort für Leistung und Lieferung ist Erfurt. 2. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten (auch für Wechsel und Scheckklagen) mit Vollkaufleuten sowie mit Mahnverfahren ist Gotha bzw. bei entsprechenden den gesetzlichen Vorschriften das zuständige Gericht anzurufen 3. Für die vertraglichen Bestimmungen zwischen Besteller und uns gilt deutsches Recht. Im Zweifel ist die deutschsprachige Fassung sämtlicher Vertragsbestimmungen maßgebend. Die Anwendung der einheitlichen Kaufgesetze ist ausgeschlossen 4. Sollte eine dieser Bestimmungen aus irgendeinem Grunde nichtig sein, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
AGB
Nach oben scrollen
%d Bloggern gefällt das: